Zensus 2011

Ab Mai nächsten Jahres wird in Deutschland der Zensus 2011 durchgeführt. Zur Vorbereitung dieser Volkszählung werden zurzeit auch Steinhagener Grundstücks- und Wohnungseigentümer angeschrieben.

Der Fragebogen zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung muss zurückgeschickt werden!

Ein Bestandteil des Zensus 2011 ist eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung.

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung der Zählung in Nordrhein-Westfalen zuständig und versendet dazu bereits jetzt an alle bisher bekannten Eigentümer und/oder Verwalter von Gebäuden und Wohnungen den Fragebogen „Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung“.

Dieser Fragebogen ist in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt an den Landesbetrieb IT. NRW zurückzusenden. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes bzw. der Wohnung zu dem bzw. zu der man befragt wird, bereits geändert haben oder voraussichtlich bis Mai 2011 ändern werden.

Für jeden Adressaten und jede Adressatin des Fragebogens besteht auch bei der jetzigen Vorbefragung die Pflicht zur Erteilung der erbetenen Auskünfte. Die Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden nur zur Vorbereitung der Zählung verwendet.

Die Auskunft kann entweder durch fristgerechte Rücksendung des Fragebogens per Post oder durch Eingabe der Daten auf der eigens für das gesamte Bundesgebiet eingerichteten Seite www.zensus2011.de erfolgen. Die notwendigen Zugangsdaten (Fragebogennummer und Aktivierungscode) sind auf der Vorderseite des Fragebogens neben dem Stichwort „online“ angegeben.

* Link zur bundesweiten Seite www.zensus2011.de

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