Gemeinde verschickt Steuerbescheide

Bei der ersten Anlage handelt es sich um eine Befragung zur Erstellung eines neuen Mietspiegels. Die zweite Anlage betrifft die Bio- und Restmülltonnen. Es handelt sich dabei um einen Vordruck zur Mitteilung von Tonnen mit abgelösten Behälteraufklebern. Da auf diesen die Tonnennummer steht sind die Behälteraufkleber wichtig zur Identifizierung der Gefäße und zum Abgleich ob diese mit der im Bescheid genannten Tonnennummer übereinstimmt.

Auf den rund 7.500 Bescheiden über Grundbesitzabgaben werden zusätzlich zu den zu zahlenden Grundsteuern und Kanalbenutzungsgebühren (für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind) auch die Müllabfuhrgebühren berechnet. Weiterhin wird sich auf den Bescheiden neben den Vorauszahlungen der Müllabfuhrgebühren für das Jahr 2011 die Abrechnung der Abfallgebühren für die in Anspruch genommenen Entleerungen der Restmülltonnen für das Jahr 2010 befinden. Die rund 1.300 Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr zusammen mit den Bescheiden über Grundbesitzabgaben verschickt. Neue Hundesteuermarken wird es erst wieder im Jahr 2012 geben.

Aufgrund von Anregungen der Bürger wurde in diesem Jahr die Bescheiddarstellung überarbeitet. Es wurde hauptsächlich versucht die Darstellung im Bereich der Restmüllgebühren verständlicher zu gestalten.

Durch die Umstellung wird jedoch auf dem Bescheid für das Jahr 2011 bei der Abrechnung für das Jahr 2010 noch in Mindest- und Zusatzentleerungen unterschieden. Ab 2011 fällt diese Unterscheidung weg. Obwohl die Unterscheidung der Mindest- und Zusatzentleerungen nicht mehr auf dem Bescheid dargestellt wird, bleibt die Mindestgebühr für 12 Entleerungen im Jahr bestehen.

Ab 2011 wird in der Rubrik Restmüll eingeblendet, ob es sich um eine Vorauszahlung oder eine Abrechnung handelt.

Zwei gute Nachrichten: Nach der Erhöhung der Müllgebühren im letzten Jahr konnten diese für das Jahr 2011 gesenkt werden. Die Preise sind nun sogar etwas günstiger als vor der Erhöhung. Weiterhin konnte die Kanalbenutzungsgebühr nach der Senkung im Vorjahr erneut um 10 ct auf 2,35 Euro je m³ herabgesetzt werden.

Eine weniger gute Nachricht: Die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2011 wurden erhöht (Grundsteuer A von 170 auf 192 v.H. / Grundsteuer B von 290 auf 330 v.H.).

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