Alkoholkontrollen der Polizei zur Karnevalszeit

Alkoholkontrollen der Polizei zur KarnevalszeitDie Polizei Gütersloh wird während der Karnevalstage, und hier insbesondere auch tagsüber, verstärkt Alkoholkontrollen auf den Straßen und Wegen im Kreisgebiet durchführen. Alkohol gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen, weil sich immer noch zu viele Verkehrsteilnehmer alkoholisiert im Straßenverkehr bewegen.

Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

Beim Verdacht, dass zuviel Alkohol im Spiel ist, müssen die Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass sich Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt. In diesem Fall droht der Verlust der Fahrerlaubnis!

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man könne nach einer Feier alkoholisiert mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Auch ein Fahrradfahrer gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. In diesen Fällen wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Unterhalb der Grenze von 1,6 Promille kann er bestraft werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder Ausfallerscheinungen auftreten.

Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat. Nach der Faustformel, dass nur ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich 10 Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder – Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei!

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.

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