Fundsachen unterm Haller Hammer

Erwin Steffen und Angelika Hamann freuen sich auf Ihren Besuch am 9. August und wünschen viel Erfolg beim Mitbieten. Foto der Stadt Halle (Westf.)

Erwin Steffen und Angelika Hamann freuen sich auf Ihren Besuch am 9. August und wünschen viel Erfolg beim Mitbieten. Foto der Stadt Halle (Westf.)

Einmal im Jahr führt das Haller Ordnungsamt eine öffentliche Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen durch. Am 9. August ab 15 Uhr werden Auktionator Erwin Steffen und Angelika Hamann wieder auffordern, ein Gebot abzugeben. Im Innenhof des Rathauses 1 an der Ravensberger Straße 1 können z.B. die Fundfahrräder bereits 30 Minuten vor dem Versteigerungsbeginn besichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen bleiben Änderungen vorbehalten!

Es gibt aber auch zahlreiche andere Artikel, die -vielleicht für wenig Geld- zu erhalten sind. Erwin Steffen aus seiner langjährigen Versteigerertätigkeit: “Es gab schon wertvolle Fundgegenstände, die zum Schnäppchenpreis ersteigert wurden. Ebenso gab es aber auch Artikel, die von sehr geringem Wert waren und die Zuschauer haben sich gegenseitig hochgeboten bis ein Bieter drauf hängen blieb.“

Seit Jahren kommen viele Stammgäste zum Versteigerungstermin. Mittlerweile kennt man sich und weiß genau, wann man mit einem Gebot einsteigt oder zu welchem Zeitpunkt man besser aufhören sollte.

„Besonders aktiv waren unsere Zuschauer bei Fahrrädern, Handys und Uhren sowie bei Schmuckgegenständen. Ruhiger ging es bisher bei Textilien und Einzelstücken zu“ sagt Angelika Hamann, die für die Kassenführung zuständig ist. Hamann: „Den Fundartikel gibt es erst, wenn ich das Geld in Höhe des Zuschlaggebotes in der Kasse habe.“

So gelangen dieses Jahr ca. 60 große und kleine Fahrräder zur Versteigerung. Die Fahrräder sind gebraucht, nicht gewartet und werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert. Die Vorbesichtigung der Fundräder ist nur am Versteigerungstag von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr möglich.

Die Vorschriften für die Versteigerung sind eng gefasst. So wird der Termin vorher öffentlich bekannt gegeben. Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf die Person über, die den Fundgegenstand nach Barzahlung übernommen hat.

Die Sieger bei der Versteigerung müssen den gebotenen Betrag sofort bar zahlen und die ersteigerten Gegenstände am Versteigerungstag sofort mitnehmen.

Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.

Zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre werden folgende Gegenstände nicht versteigert: Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente, Schlüssel sowie digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, sofern personenbezogene Daten vom Ordnungsamt nicht dauerhaft gelöscht werden können.

Was ist eigentlich eine Fundsache?
Eine Fundsache ist eine verlorene Sache. Keine Fundsache sind hinterlegte, hinterstellte oder entsorgte Dinge, zum Beispiel alte, nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke, Fernsehgeräte etc.; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Be Sociable, Share!

    Kommentar schreiben

    *

    code



    Options Theme