Trinkwasserschutz ist eine Aufgabe für Jeden in Halle

Überdecken weite Teile von Halle. Die Schutzgebiete der örtlichen Trinkwasserversorgung. Hier ist vieles verboten, anderes bedarf zuvor einer Genehmigung.

Überdecken weite Teile von Halle. Die Schutzgebiete der örtlichen Trinkwasserversorgung. Hier ist vieles verboten, anderes bedarf zuvor einer Genehmigung.

Halle Westfalen. Rund eine Million Kubikmeter Trinkwasser fördert das Haller Wasserwerk Jahre für Jahr. Für die Qualität ist in erster Linie die Wasserwerksbetreiberin Technische Werke Osning GmbH verantwortlich. Aber auch die meisten Ein-wohner von Halle, denn fast die ganze Kernstadt sowie Bokel und Tatenhausen sind Wasserschutzgebiet.

Das Schutzgebiet der Haller Trinkwasserversorgung reicht von der Tiegstraße/ Kölkebecker und Tatenhauser Straße im Süden bis zum Schützenberg im Norden, westlich zieht sich die Grenze durch den Ta-tenhausener Forst und endet östlich auf der Achse Wiesenstraße/ Neu-lehenstraße/ Lotkampsweg. Im ganzen Bereich gilt: Verboten ist es zum Beispiel, Gebäude ohne eine gesicherte Abflussbeseitigung zu bauen oder zu betreiben. Verboten sind auch der Einsatz chemischer Pflan-zenschutzmittel oder die Abfalllagerung. Genehmigungen brauchen Bohrungen von Erdwärmeanlagen – wie auch die Lagerung Wasserge-fährdender Stoffe. Hausbrunnen sind anzeigepflichtig bei der Unteren Wasserbehörde. Wer gegen Verbote und Auflagen verstößt muss mit harten Strafen rechnen. „Umweltschäden sind keine Kavaliersdelikte und der Aufwand zu ihrer Beseitigung kostet schnell sechs- oder siebenstellige Eurobeträge“, warnt Halles Wassermeisterin Ilka Brömmelsiek.

Je näher man den Brunnen der Haller Trinkwasserversorgung kommt, desto schärfer werden die Vorschriften: In der Zone WSG III A – sie reicht von der Haller Willem-Bahnstrecke im Norden bis zum Hof Baumhüter im Süden sowie von der Straße Schlammpatt im Westen bis zur Wiesenstraße im Osten – muss man zusätzlich schon eine Genehmigung einholen, wenn man eine Hauskläranlage bauen oder verändern will. Auf ihre Potenziale zur Grundwassergefährdung hin unter-sucht werden müssen zudem Betriebe für die Massentierhaltung sowie alle Sport- und Freizeitanlagen.

Die Schutzzone II umschließt die beiden Brunnenfelder am Wasserwerk und in Kölkebeck. In diesem Bereich darf kein Abwasser fließen und es dürfen auch keine Parkplätze gebaut werden. Je zehn Meter rund um jeden der zwölf Brunnen der Haller Trinkwasserversorgung ist letztend-lich Schutzzone I: Ein hoher Zaun, schwere verschlossene Deckel und hochsensible Alarmmelder – deren Signale sowohl in der TWO-Leit-stelle wie auch bei einem privaten Wachdienst auflaufen – schützen die Brunnenschächte. Hier ist der Zutritt für Unbefugte komplett verboten. Fragen zu den Genehmigungspflichten beantwortet die Untere Wasser-behörde beim Kreis Gütersloh oder das Landesoberbergamt in Arnsberg. Die Experten der Behörden holen auch Halles Wassermeisterin mit ins Boot, wenn der örtliche Versorger gefragt ist.

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