Auch vorm Bundesverwaltungsgericht dreht sich alles um die Fledermäuse

Verfolgen für die betroffenen Menschen in Borgholzhausen und Halle den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: (von links) Kerstin Otte und Klemens Keller aus dem Rathaus Borgholzhausen sowie Anne Rodenbrock-Wesselmann, Eckhard Hoffmann und Jürgen Keil von der Stadt Halle.

Verfolgen für die betroffenen Menschen in Borgholzhausen und Halle den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: (von links) Kerstin Otte und Klemens Keller aus dem Rathaus Borgholzhausen sowie Anne Rodenbrock-Wesselmann, Eckhard Hoffmann und Jürgen Keil von der Stadt Halle.

Die heutige Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht bestätigte, was Insider schon vermutet hatten: Den Umweltverbänden geht es weniger – wie von ihnen bisher glaubhaft gemacht – um eine Detailkritik an der Bemessung der Ausgleichsflächen, sondern um eine Fundamentalkritik an der A 33-Trassenwahl auf dem Lückenschluss-Abschnitt von Künsebeck bis Borgholzhausen.

“Bisher drehte sich alles nur um die Fledermäuse und die Frage, ob die Größe des FFH-Gebiets Tatenhauser Forst richtig bemessen ist”, berichtete eben Halles Bürgermeisterin Anne Rodenbrock-Wesselmann aus der Kaffeepause des ersten Verhandlungstages in Leipzig. Die jetzige Größe liegt bei 170 Hektar, die gegen den Planfeststellungsbeschluss klagende BUND-Landesgruppe forderte vor Gericht jetzt 1.600 Hektar (!) ein.

Wesselmann und ihr Kollege Keller beobachteten die Verhandlung als Bürgermeister der betroffenen Städte wie auch als Vize-Vorsitzende des Akionsbündnisses A 33 sofort e.V. Keller formulierte den Eindruck, dass die bisherige Parole der Umweltverbände “Wir fordern eine Nachbeserung bei den Ausgleichsflächen” wohl nur ein taktischer Schachzug gewesen sei. Denn das habe heute vor Gericht ganz anders ausgesehen: “Den Klägern scheint es schlicht darum zu gehen, den Lückenschluss der Autobahn auf den letzten Metern zu verhindern”, so Keller.

Wie Jürgen Keil vom Aktionsbündnis eben durchgab, will der 9. Senat des BVG versuchen, die Klage gegen den Feststellungsbeschluss im Abschnitt 7.1 an diesem ersten Tag abzuhandeln. Gelingt das nicht, ist für morgen ein zweiter Verhandlungstag eingeplant. Mit einem Urteil ist jedoch weder heute und morgen zu rechnen. Das erfolgt schriftlich in ein paar Wochen.

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