In Borgholzhausens Wohngebieten soll es von 13 bis 15 Uhr möglichst leise sein

Mähpause von 13 bis 15 Uhr: Für Manfred Warias ein Thema, mit dem er beruflich immer wieder konfrontiert wird. Foto: A. Großpietsch

Mähpause von 13 bis 15 Uhr: Für Manfred Warias ein Thema, mit dem er beruflich immer wieder konfrontiert wird. Foto: A. Großpietsch

Von Andreas Großpietsch – Borgholzhausen. „Erst am Donnerstag hatten wir wieder einen Fall, bei dem es Streit um das Thema Einhalten der Mittagsruhe ging“, sagt Manfred Warias. Als stellvertretender Leiter des Fachbereichs II in der Borgholzhausener Stadtverwaltung landen solche Streitfälle dann bei ihm auf dem Schreibtisch. In unregelmäßiger Folge stellt das Haller Kreisblatt Besonderheiten und Regeln des Ordnungsrechts vor, um die es immer wieder Auseinandersetzungen gibt.

Im Fall der Mittagsruhe ist die Regelung in Borgholzhausen (fast) eindeutig: Zwischen 13 und 15 Uhr dürfen Privatleute nicht durch lärmende Arbeiten die Ruhe ihrer Nachbarn stören. Geregelt ist dieser Fall wie viele andere in der »Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die von den Städten und Gemeinden des Landes jeweils eigenständig erlassen wird. Dabei müssen sich die Politiker vor Ort natürlich an den allgemeinen Gesetzen und Verordnungen orientieren.

Diese Erläuterung ist wichtig, weil die juristische Arbeit durch sogenannte Mustersatzungen erleichtert wird, die von den Gemeinden übernommen werden können. Nach der bundesweit einheitlichen Regelung in der Geräte- und Maschinenlärmverordnung gilt generell, dass Motorrasenmäher, Trennschleifer, Sägen, Laubsauger und ähnliches Gerät in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Der Umkehrschluss legt nahe, dass eine Mittagsruhe damit hinfällig ist. Dieser Auffassung folgt die aktuelle Ausgabe der NRW-Mustersatzung, in der sie ebenfalls nicht enthalten ist.

In Borgholzhausen allerdings gibt es sie doch. „Es war eine ganz bewusste Entscheidung der Politik, die im September 2011 über die Neufassung der Verordnung beraten hat, hier an der Mittagsruhe festzuhalten“, erklärt Warias. Andernorts, zum Beispiel in Halle, hat man die Mittagsruhe ganz bewusst abgeschafft. Im Landesumweltministerium herrsche aber die Rechtsauffassung, beide Möglichkeiten zuzulassen, betont Warias.

Die Pflicht zur Ruhe gilt allerdings nur mit Einschränkungen: Landwirte sind ebenso wie Gewerbetreibende davon ausgenommen. Auch städtische Mitarbeiter gelten in diesem Sinne als Gewerbetreibende. Außerdem gilt die Vorschrift »in den Wohngebieten«. „Dabei gehen wir von geschlossenen Wohnlagen aus“, erklärt Warias. Wann eine Streusiedlung zur geschlossenen Wohnlage wird, könnte sicherlich ebenso vor einem Gericht verhandelt werden wie die Frage, ob die Borgholzhausener Mittagsruheregelung juristisch wirklich wasserdicht ist.

Die Stadt allerdings fordert ihre Bürgerinnen und Bürger zu einem „Geist gegenseitiger Rücksichtnahme und darum zur Einhaltung dieser Vorschriften“ auf. Rückfragen im Detail sind an Manfred Warias im Rathaus, Tel (0 54 25) 8 07 30, zu richten.

„Wir versuchen, Streitfälle immer erst durch Gespräche beizulegen“, erklärt er die Marschroute der Verwaltung. Für den (bislang noch nie eingetretenen) Notfall eines notorischen Mittagsruhe-Verweigerers, der zum Beispiel nur zwischen 13 und 15 Uhr seinen Rasen mäht, gibt es die Möglichkeit, ein Bußgeld zu erlassen.

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