Wahlbenachrichtigung: Brief statt Karte

Wahl-Brief - Umstellung für Wähler und Wahlhelfer

Wahl-Brief - Umstellung für Wähler und Wahlhelfer

Abschied nehmen von einer alten Gewohnheit heißt es bei der anstehenden Bundestagswahl am 22. September: Die Wahlbenachrichtigung flattert den rd. 263.000 Wahlberechtigten im Kreis Gütersloh nicht mehr als Karte ins Haus, sondern künftig bei allen kommenden Wahlen in Briefform.

Bislang fand jeder Wähler einige Wochen vor der Wahl seine Wahlbenachrichtigung als Karte im Briefkasten. Weil nach der jüngsten Änderung des Bundeswahlrechts die Texte auf der Karte noch länger wurden und ohnehin schon wegen der recht kleinen Schrift auf der Karte ein gutes Auge erfor-derten, stellen die Wahlämter der 13 Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh ab sofort die Wahlbe-nachrichtigung auf Briefe mit DIN-A4-Schreiben um. Vorteil: Der Inhalt ist nun besser lesbar und über-sichtlicher gestaltet. Alle wichtigen Daten, wie die Daten des Wählers und seines Wahllokals, sind im oberen Drittel angeordnet, damit es auch die Wahlhelfer am Wahlsonntag etwas einfacher haben. Der Wahlscheinantrag auf der Rückseite, mit dem Briefwahlunterlagen angefordert werden können, lässt sich nun besser ausfüllen.

Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder der Werbung im Briefkasten untergeht, ist der Umschlag auch mit dem Hinweis „Achtung wichtige Wahlunterlagen“ bedruckt. Ver-sandt werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 19. August. Wer bis zum 1. September wider Er-warten keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Entgegen hartnäckigen Legenden ist die Wahlbenachrichtigung jedoch kein „Wahlausweis“, sondern eher eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wähler auch gebeten, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu bringen, falls Zweifel an der Identität bestehen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass man auch wählen darf, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.

Startschuss für die Briefwahl
Wer nicht ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, per Brief seine beiden Stimmen ab-zugeben. Die Briefwahl muss man bei der Stadtverwaltung Halle Westfalen beantragen. Eine Möglichkeit für die Anforderung der Briefwahlunterlagen bietet die Wahlbenachrichtigung; auf deren Rückseite ist ein Wahlscheinantrag abgedruckt, der ausgefüllt und im frankierten Umschlag an das Wahlamt zu schicken ist. Noch schneller geht´s über das Internet; ein entsprechender Link zum Online-Wahlscheinantrag findet sich auf der Internetseite der Stadt unter www.hallewestfalen.de . Für Smartphone-Besitzer bietet das Rathaus einen neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben können nun auch auf diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Die Briefwahl kann spätestens bis Freitag, 20.09.2009, 18:00 Uhr, beantragt werden. Bei Antragstel-lung per Post oder online schickt das Wahlamt unverzüglich die Briefwahlunterlagen zu. Ein beigefüg-tes Merkblatt als „Gebrauchsanweisung“ erklärt, wie dann vorzugehen ist. Der rote Wahlbrief mit dem ausgefüllten Wahlschein und dem im blauen Umschlag separat eingetüteten Stimmzettel muss dem Wahlamt am 22. September spätestens bis 18:00 Uhr vorliegen; sonst kann er nicht mehr in der Aus-zählung berücksichtigt werden. Er sollte daher rechtzeitig in den Briefkasten der Deutschen Post oder – am Wahlwochenende – am besten direkt in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden. Wer „erst kurz vor Toresschluss“ auf die Idee mit der Briefwahl kommt oder jetzt schon wählen möchte: Die Unterlagen können auch im Rathaus abgeholt werden; ebenso ist es möglich, direkt dort zu wählen.

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