Neuer Personalausweis ab November

PersonalausweisAm 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Dann wird vom Bürgerbüro nur noch der neue Ausweis ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Es ist aber auch schon vorher ein Umtausch möglich.

Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Ob es bei den bisherigen Gebühren von 8 Euro bleibt, ist derzeit vom Bundesinnenministerium noch nicht mitgeteilt worden.

Auf einen Blick

* Einführung am 1. November 2010
* Scheckkartenformat [mehr]
* Chip im Innern der Ausweiskarte
* Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
* Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
* Vorbereitet für die elektronische Signatur
* Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

Alter Personalausweis oder Reisepass

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können.

Gültigkeit des Dokuments

Die Personalausweise sind auch weiterhin 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Folgende Information stehen jetzt im Internet zur Verfügung:

www.personalausweisportal.de

Quelle und mehr Informationen: www.hallewestfalen.de

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