Ältere Photovoltaikanlagen müssen nachgerüstet werden

Halle Westfalen. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen damit rechnen, die Wechselrichter ihrer Anlagen nachrüs-ten zu lassen. Hintergrund ist die 2012 in Kraft getretene System-stabilitätsverordnung, mit der Netz-Schwankungen bei der Strom-einspeisung verhindert werden sollen. Verantwortlich für die Um-setzung vor Ort ist die Haller Energieversorgerin Technische Wer-ke Osning GmbH, die in den nächsten Tagen alle Betreiber einer PV-Anlage anschreiben und über das so genannte 50,2-Hertz-Problem informieren wird. Anlagenbetreiber sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, eine mögliche Nachrüstung der Wechsel-richter ist für betroffene Kunden kostenlos.

Betroffen von der Umsetzung der Systemstabilitätsverordnung sind in Halle insgesamt 147 ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanla-gen. Konkret geht es um Anlagen mit über 10 kWp Leistung, die zwi-schen dem 31. August 2005 und dem 1. Januar 2012 in Betrieb gegan-gen sind, sowie Anlagen mit über 100 kWp Leistung, die zwischen 30. April 2001 und dem 1. Januar 2012 und um Anlagen mit über 30 kWp die zwischen 30. April 2004 und 01. Januar 2009 ans Mittelspannungs-netz angeschlossen wurden.

Warum die Nachrüstungen an den Wechselrichtern der Photovoltaikan-lagen überhaupt nötig sind, erläutert Netzexperte Thomas Schebaum: „Innerhalb der letzten Jahre hat die Einspeisung von Strom aus Solar-stromanlagen erheblich zugenommen und ist zu einem maßgeblichen Faktor für die Stabilität des Stromnetzes geworden. Wenn Sonne und Wind gemeinsam zu viel Strom einspeisen, kann das dazu führen, dass sich nahezu alle alten Wechselrichter von Solargeneratoren bei einer Netzfrequenz von 50,2 Hz gleichzeitig abschalten und einen totalen Blackout auslösen können. Damit es nicht dazu kommt, müssen die Wechselrichter älterer Anlagen umgestellt oder nachgerüstet werden, um die Stromeinspeisung zukünftig in Abhängigkeit zur Frequenz re-geln zu können. Die Abschaltung erfolgt erst im äußersten Fall, wenn die Regelung nicht mehr ausreichen sollte.“

Ob und in welchem Maße ein älterer Wechselrichter nachgerüstet wer-den muss, wird im ersten Schritt durch einen von der TWO verschickten Fragebogen ermittelt. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle abgefrag-ten Informationen zur Photovolatikanlage zu beantworten und den Fragebogen zurückzuschicken. Andernfalls droht den Betreibern eine Ver-ringerung bis hin zum Verlust ihrer Einspeisevergütung.

Schebaum: „Nach der Auswertung der Fragebögen wird die TWO alle notwendigen Schritte für die Nachrüstung in die Wege leiten. Um den genauen Nachrüsttermin zu vereinbaren, wird sich eine von uns beauf-tragte Firma mit dem Betreiber in Verbindung setzen.“ Auf Wunsch können Betreiber die Anlage auch von einem selbst gewählten Fachbe-trieb durchführen lassen – müssen dann aber mit möglichen Kosten rechnen. Schebaum: „Es gilt der Grundsatz, dass das jeweils einfachs-te, schnellste und günstigste Verfahren für die Nachrüstung einer Anla-ge eingesetzt wird.“

Grundsätzlich ist die Umrüstung für die Betreiber von Solarstromanla-gen kostenlos. Die Kosten für die Nachrüstung werden laut der Sys-temstabilitätsverordnung zur Hälfte auf die Netzentgelte und zur Hälfte auf die EEG-Umlage umgelegt. Weil angesichts der steigenden Ein-speisemenge von Solarstrom Eile geboten ist, müssen die ersten Anla-gen ab 100 Kilowatt Leistung bis zum 31. August 2013 umgerüstet sein. Kleinere Anlagen ab zehn Kilowatt haben noch bis Ende Dezember 2014 Zeit.

Anlagenbetreiber, die angesichts des komplexen Themas Fragen ha-ben, können sich nach Erhalt des Fragebogens unter Telefon 858-254 an Thomas Schebaum von der TWO wenden. Viele Hintergrundinfor-mationen und eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten 50,2-Hertz-Problem hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirt-schaft unter www.bdew.de bereitgestellt.

Weitere Information finden Sie im Internet unter www.two.de.

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