Im Schwimmbad darf man seine Kinder nicht aus den Augen lassen

lindenbad„Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen, gilt auch in einem öffentlichen Schwimmbad. Diese Pflicht ist nicht teilbar und nicht auf andere übertragbar.“ Klare Worte der Mahnung findet Jens Maßmann (26), Fachangestellter für Bäderbetriebe im Haller Lindenbad. Gerade jetzt, wo die Freibadsaison Fahrt aufnimmt, sollten sich alle Eltern diese Aufgabe in Erinnerung rufen.

Ernster Anlass für die Erinnerung der Eltern ist ein Badeunfall, der sich Sonntagnachmittag im großen Sportbecken des Haller Hallenbads ereignete: Ein siebenjähriger Junge war zwischen den Startblöcken ins tiefe Wasser gesprungen. Für die Nebenstehenden sah es so aus, als wollte er dort schwimmen und tauchen. Kurze Zeit später sprang ein Mann ins Wasser, zog das Kind heraus. Eine Aufsichtskraft begann sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung und es gelang, den Siebenjährigen wieder zu beleben. Mit dem Rettungswagen wurde er in eine Klinik gefahren. Nach Auskunft der Ärzte ist das Kind außer Lebensgefahr.

„Wir sind sehr froh, dass dieser Badeunfall so glimpflich verlaufen ist“, sagte gestern Schwimmmeister Jens Maßmann, der am Sonntagnachmittag das fünfköpfige Aufsichtsteam im Lindenbad leitete. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das Kind aufgrund einer geistigen Behinderung gar nicht schwimmen konnte. Und seine Schwimmflügel lagen draußen bei der Mutter auf der Liegewiese des Freibads, während der Siebenjährige allein im Hallenbad unterwegs war.

„Nicht alle, aber doch sehr viele Eltern glauben, dass sie die Aufsichtspflicht für ihre Kinder mit dem Betreten des Schwimmbads abgeben können“, beklagen Maßmann wie auch seine Kolleginnen und Kollegen, die im Lindenbad Dienst tun. Doch dem sei nicht so: Das Grundgesetz wie auch die Haus- und Badeordnung weisen ganz klar darauf hin, dass die Verantwortung bei den Eltern verbleibt und Nichtschwimmer nicht alleine in die Becken dürfen. Maßmann erinnerte auch daran, dass ältere Geschwister als Begleiter jüngerer Nichtschwimmer ungeeignet seien: „Für sie, die sich oft auch noch mit Freunden treffen, ist die Verantwortung einfach zu groß.“

Froh über die gelungene Rettungsaktion waren auch Manuel Schwager, stellvertretender Vorsitzender der DLRG-Ortsgruppe Halle, und sein Vereinskamerad Fabian Kaiser, die zusammen Sonntag im Hallenbadteil Dienst hatten. Aus vielen Einsätzen als erfahrener Rettungs-schwimmer weiß er: „Vier Aufsichtskräfte können zwar alle Becken innen und außen im Blick haben, jeden Einzelnen von 500 oder mehr Badegästen aber kaum.“ Deshalb sei man froh über jeden anderen Erwachsenen, der um sich herum ebenfalls die Augen offen halte.

Detlef Wemhöner, Geschäftsführer der Badbetreiberin Technische Werke Osning GmbH (TWO), dankte allen Helfern für ihren ebenso beherzten wie schnellen Einsatz: „Dieser Unfall hat einmal mehr gezeigt, dass wir im Lindenbad gut aufgestellt sind.“ Zugleich sei er Mahnung für alle Erwachsenen, die Gefahren eines Schwimmbadbesuchs nicht auszublenden: „Wir alle – vor allem aber die Eltern – müssen gut aufpassen, damit der Spaß im Schwimmbad auch Spaß bleibt.“

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