Archive for August 2016
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Nach der Rechtsverordnung ist das Baumfällen vom 1. März und 30. September verboten, um Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten zu bieten. Der Baununternehmer Depenbrock ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz für den Fall verantwortlich.