Baumfällungen dicker Eichen trotz Fällverbot im A33 Trassenabschnitt in Halle-Künsebeck
Das Baumfällen ist vom 1. März und 30. September strengsten verboten, an diese Vorschrift hat sich auch das verantwortliche Bauunternehmen Depenbrock für den Bauabschnitt Künsebeck bis Halle Westfalen zu halten.
Im Herbst 2015 wurde der A33 Trassenbereich gerodet mit der Ausnahme das ein ca. 30m Waldstreifen im Trassenbereich stehen geblieben sind. Wegen fortschreitenden Bauarbeiten wurde Anfang dieser Woche bis 60cm dicke Bäume unter anderem Eichen gefällt. Jedoch wird die Schonfrist erst zum 1. Oktober aufgehoben. Das Bauunternehmen ist schon im vergangenen Jahr auf Höhe ehemalig Kreisstraße bei Hof Königsmark wegen einer gefällten Eiche außerhalb Trasse über die Lokalzeitung in Kritik geraten.
Im Bundes Naturschutzgesetzes schreibt das Bundesumweltministeriums (BMU) nach § 39 Absatz 5 ein Fällverbot von Bäumen aus Gründen des es Vogelschutz vor. Danach dürfen auch in Privatgärten ab dem 1. März keine Bäume gesägt oder Hecken geschnitten werden, die eine Brut- und Nistzeit für Vögel bieten, andernfalls drohen hohe Bußgelder die bis zu 50.000 Euro geahndet werden können!
Das Depenbrock Unternehmens Video zeigt die 5,5 km zu bebauende Strecke bei Halle/Westfalen, ab 1:30 Minuten kommt der Abschnitt wo die Bäume im Trassenverlauf stehen geblieben sind.